Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Stand: 22. März 2017
1. Vertragsabschluss / Preise / Zahlung
1.1. Der Käufer ist an die Bestellung 3 Wochen gebunden.
1.2. Der Kaufpreis ist fällig mit Übergabe des Kaufgegenstandes , spätestens mit
Übersendung der Rechnung.
1.3. Die zur Erstellung eines Reparatur-Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen
können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Bei einer
Auftragserteilung auf Grund eines Kostenvoranschlages werden dessen Kosten verrechnet. Der im
Kostenvoranschlag genannte Gesamtpreis darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten
werden.
1.4. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder
ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein
rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.
2. Lieferung und Lieferverzug
2.1. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen
angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben
Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre.
2.2. Wird ein schriftlich als verbindlich bezeichneter Liefertermin oder eine
verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins
in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2.3. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen
des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit
die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf erhebliche,
erkennbare Änderungen des Kaufgegenstandes hinzuweisen.
2.4. Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem
ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer den
Auftraggeber über Grund und Fertigstellungstermin zu informieren.
3. Abnahme
3.1. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises.
Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer
einen geringeren Schaden nachweist.Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag
zurücktreten. Besteht ein Schadenersatzanspruch des Verkäufers und nimmt dieser die Ware wieder an sich,
entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle
auf Verlangen und Kosten des Käufers durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt wird.
3.3. Wird der Kaufgegenstand bei einem Funktionstest oder Probefahrt vor seiner
Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für die entstandenen
Schäden .
3.4. Reparaturgegenstände sind innerhalb einer Woche ab vereinbartem
Fertigstellungstermin oder Fertigstellungsanzeige abzuholen. Kosten und Gefahren einer weiteren
Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung vor.
4.2. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur
Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
5. Sachmangel
5.1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 24 Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend gilt
eine Verjährungsfrist von 12 Monaten, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in
Ausübung gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
5.2. Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung oder
Ersatzlieferung, sofern diese zumutbar ist. Wenn Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung unmöglich oder
unzumutbar sind, hat der Käufer das Recht, vom Kauf zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Für die
Nutzung kann der Verkäufer im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag Nutzungsentschädigung verlangen.
5.3. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Aufwands- und
Gebrauchsentschädigung für die Nutzung der Kaufsache verlangen.
5.4. Bei Verkauf gebrauchter Produkte verjähren Ansprüche des Käufers wegen
Sachmängel entsprechend den gesetzl. Bestimmungen innerhalb von 12 Monaten ab Auslieferung der Ware.
Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung,
wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder
selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
5.5. Bei Reparaturarbeiten verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen
Sachmängeln in 12 Monaten nach Abnahme des Reparaturgegenstandes.
5.6. Grundsätzlich ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer zum Nachweis
eines eventuellen Sachmangels verpflichtet, wenn der aufgetretene Fehler in Zusammenhang damit steht,
dass:
5.6. Grundsätzlich ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer zum Nachweis
eines eventuellen Sachmangels verpflichtet, wenn der aufgetretene Fehler in Zusammenhang damit steht,
dass:
Sollte dieser Nachweis dem Käufer nicht möglich sein, bestehen seitens des
Verkäufers keine Gewährleistungsverpflichtungen.
5.7. Gewöhnlicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
6. Haftung
6.1. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist
ausgeschlossen.
6.2. Muss der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser
Geschäftsbedingungen für einen Schaden aufkommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er
beschränkt und zwar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei
Vertragsabschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei
Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
6.3. Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen
verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
gehaftet.
7. Gerichtsstand
Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder wenn der Käufer
keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder
bereit noch verpflichtet.